Dr. Biermann leitet die Prüfung (er ist Nervenarzt beim Sozialpsychiatrischen Dienst Dortmund) außerdem sind zwei Heilpraktiker anwesend.
Es beginnt mich einem Fallbeispiel bei dem ich eine Anamnese mache. Das Ergebnis:
Patientin ist zum ersten Mal bei mir, sie ist 44 Jahre alt, zweimal geschieden. Sie ist mit ihrem Freund in Streit geraten da sie sich zum wiederholten Mal operieren lassen will weil sie mit ihrem Äußeren nicht einverstanden ist. Sie hat bereits ca. 8 Schönheitsoperationen hinter sich. Fragen nach depressiven Symptomen verneint sie, auf die Frage nach Suizidalität versichert sie glaubwürdig, dass eine erneute Operation das Problem lösen würde und dass sie noch nie an Selbstmord gedacht hat. Die Patientin ist nicht änderungsmotiviert, möchte nur meine Bestätigung, dass weitere Operationen sinnvoll sind.
Welche Diagnose stellen Sie? Dysmorphophobie
Teilen Sie der Patientin die Diagnose mit?
Was tun sie mit der Patientin?
Zweiter Fall:
Patient hat Schlafstörungen, Antriebsminderung, Traurigkeit, verminderten Appetit
Was tun Sie? Organisch abklären lassen, Suizidalität erfragen.
Patient ist suzidal. Was tun Sie? Einweisen lassen. Dann kamen sehr detaillierte PsychKG Fragen:
Was tun Sie wenn Sie die Polizei gerufen haben und der Patient die Suizidalität leugnet?
Nach langem rätseln: Ich rufe den Sozialpsychiatrischen Dienst an und frage um Rat.
Der Sozialpsychiatrische Dienst hat einen Facharzt zu Ihnen geschickt, der das Gutachten erstellt. Wen ruft er an? Noch längeres Rätseln und keine Lösung.
Das Ordnungsamt.
Danach die anderen Gesetze (Schweigepflicht, Schuldfähigkeit, Betreuungsgesetz, Heilpraktikergesetz)
Wo melden Sie ihre Praxis an? Finanzamt, Gesundheitsamt
Wo noch? Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung abschließen
Was wollen Sie mit der Erlaubnis tun? Trauerberatung
Was wissen Sie über Trauer? Pathologische und normale Trauerreaktion, Unterschiede.
In welchen Phasen verläuft eine Trauerreaktion?
Woran erinnert Sie der Verlauf? An eine Reaktion nach einer Trennung in Beziehungen
Ein Patient kommt in ihre Praxis, Sie kennen ihn bereits aus einem anderen Zusammenhang und hatten bereits „ein Auge auf ihn geworfen“. Sie verlieben sich in den Patienten und er in Sie. Was tun? Ich beginne gar nicht erst mit der Therapie sondern verweise ihn an einen Kollegen.
Und dann? Ich gehe keine Beziehung mit dem Patient ein (Missbrauch von Schutzbefohlenen…)
Er ist doch gar nicht ihr Schutzbefohlener, da Sie die Therapie nicht begonnen haben. Von uns aus können Sie ihn auf der Stelle heiraten.
weitere Prüfungsprotokolle zur mündlichen Überprüfung
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