Hier sehen Sie Informationen des Gesundheitsamt in Karlsruhe zur Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie.
Das Anmeldeformular finden Sie hier: > Antragsformular Überprüfung Heilpraktiker Psychotherapie Karlsruhe [93 KB]
Informationsblatt (hier PDF-Version: > Informationsblatt Gesundheitsamt Karlsruhe [93 KB]
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(Stand: Mai 2005)
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Informationsblatt Gesundheitsamt Karlsruhe für die Heilpraktikerüberprüfung Psychotherapie
Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Erlaubnisverfahren
Das Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt, erteilt die Erlaubnis als Heilpraktiker für den Regierungsbezirk Karlsruhe. Zunächst gilt das Wohnortprinzip (1. Wohnsitz). Wer beabsichtigt, sich als Heilpraktiker in diesem Bezirk niederzulassen, kann einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beim Gesundheitsamt Karlsruhe, stellen.
Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
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Überprüfung
Eine Vorbedingung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt Karlsruhe. Diese wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die schriftliche Überprüfung findet jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Sie besteht z.Z. aus 28 Multiple-choice-Fragen, von denen 75% innerhalb von 56 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Kenntnisüberprüfung.
Die mündliche Überprüfung wird in den Wochen nach der schriftlichen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel 30 Minuten.
Eine Wiederholung der Überprüfung ist möglich. Nach dreimaliger erfolgloser Überprüfung wird jedoch geprüft, ob weitere Anträge wegen mangelnder Eignung zugelassen werden können. Wer die mündliche Überprüfung nicht bestanden hat, muss bei Wiederholung erneut an einer schriftlichen Überprüfung teilnehmen.
Inhalt der Überprüfung
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Wir weisen darauf hin, dass Ausbildungsnachweise keine Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung darstellen. Andererseits sind entsprechende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt, die Voraussetzung für die Befähigung, Klienten psychotherapeutisch behandeln zu können. Weiterhin setzt die Befähigung Grundkenntnisse in den wissenschaftlichen anerkannten Psychotherapieverfahren voraus.
Allgemein gültige Kriterien an Psychotherapieverfahren sind:
Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewandten Methode. Die Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewandten MethodeTherapieerfahrung und SupervisionSelbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden). Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren beinhalten. Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen.
(Anmerkung: Unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt unsere Heilpraktikerausbildung Psychotherapie und die Integrierende Therapieausbildung diese Bedingungen. Mehr Infos auf Anfrage.)
Bitte senden Sie uns, falls noch nicht erfolgt, Fortbildungsnachweise und entsprechende Belege zu den o.g. Kriterien, andernfalls müssen wir davon ausgehen, dass Sie diese nicht vorlegen können.
Gebühren
| Schriftliche Überprüfung | 117,00 € |
| Mündliche Überprüfung | 182,00 € |
| Auslagen für Beisitzer | 111,00 € |
| Erlaubniserteilung | 160,00 € |
| Antragsrücknahme | 28,00 € |
| Ablehungsverfügung | 112,00 € |
| Unentschuldigtes Fernbleiben von der Überprüfung | 117,00 € |
Anmeldeschluss bei Vorlage der vollständigen Unterlagen für die Überprüfung ist jeweils 6 Wochen vor den genannten Terminen im März bzw. Oktober.
Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung: | Allgemein | Inhalte | Gestaltung | Unterlagen | Orte | Dozenten | Termine | Gebühr |