Sehen Sie hier das Merkblatt vom Gesundheitsamt Berlin Tempelhof
PDF-Version: Merkblatt Überprüfung Heilpraktiker Psychotherapie Tempelhof [23 KB]
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Merkblatt Gesundheitsamt Tempelhof für die Heilpraktikerüberprüfung Psychotherapie
Merkblatt für Eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung - nur Psychotherapie -
Sehr geehrte/r Frau/Herr
in Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen hierdurch die Zulassungsbedingungen für
die eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung (nur Psychotherapie) mit.
Der Bewerber muss
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Die Zulassung zur Überprüfung erfolgt nach Eingangsdatum der Antragstellung (Datum des Poststempels) und nach Maßgabe der freien Plätze zum jeweils nächsten Termin.
Die Überprüfung erstreckt sich auf die Kenntnis des Gebietes der Psychiatrie, sowie deren Abgrenzung zu körperlichen Leiden, der Psychopathologie, der Psychosomatik und einschlägigen psychotherapeutischen Verfahren, sowie der dazugehörigen Gesetze (einschließlich des Heilpraktiker Gesetzes).
Die Überprüfungen finden zweimal jährlich im März und im Oktober statt. Sie bestehen aus einem schriftlichen (Multiple choice) Teil und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Überprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75 % der Lösungen richtig angegeben werden. Bei Nichtbestehen der schriftlichen Überprüfung werden Sie zur mündlichen nicht zugelassen. Sollte der mündliche Teil nicht bestanden werden, müssen beide Teile wiederholt werden. Hierzu ist ein Neuantrag für die Überprüfung notwendig.
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde wird nach der Verordnung zur Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen festgesetzt und beträgt zurzeit € 330,00.
Der erste Teilbetrag in Höhe von € 165,00 ist bereits vor der Teilnahme an der schriftlichen Überprüfung zu entrichten.
Der verbleibende Rest der Gebühr von € 165,00 ist am Tag der mündlichen Prüfung bar zu zahlen. Bei Rücknahme des Antrags wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 82,-- € bis 165,-- € je nach Verwaltungsaufwand erhoben. Dieses gilt auch für das Absagen der Prüfungstermine bzw. Terminänderungen. Mit Ablauf der Absagefrist muss der 1. Teilbetrag eingezahlt werden. Dieser Betrag wird nach diesem Termin als Verwaltungsgebühr einbehalten. (Ausnahme akute Erkrankung zum Prüfungstag).
email für Nachfragen: heilpraktiker@ba-temp.verwalt-berlin.de