Sehen Sie hier eine Abschrift des Info-Briefs zur "Anmeldung für die Kenntnisüberprüfung aufgrund der Beantragung der auf Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie für Nicht-Diplompsychologen (Heilpraktikererlaubnis)" (Stuttgart Frühjahr 2007)

Zur Anmeldung und Berarbeitung eines Antrags auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) werden hier die unten aufgezählten Unterlagen benötigt:


  • formloser schriftlicher Antrag mit dem Sie die Zulassung zum Heilpraktiker beantragen,
  • Erklärung über evtl. bisher gestellte Heilpraktikeranträge im Bundesgebiet,
  • unterschriebener Lebenslauf (tabellarisch),
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss) als beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originals zur Beglaubigung bei uns,
  • Kopie vom Personalausweiss oder Pass,
  • Prüfungszeugnisse, Nachweise über eine psychotherapeutische Ausbildung (siehe beigefügtes Merkblatt vom Gesundheitsamt),
  • polizeiliches Führungszeugnis (Frist siehe Seite 2 beachten !) zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 0 (wird direkt an uns gesandt und ist bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro zu beantragen).
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragsstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
  • Gesundheitszeugnis (Frist beachten !) Sie haben die Möglichkeit, sich beim Gesundheitsamt Stuttgart, Bismarckstraße 3, 70176 Stuttgart, untersuchen oder sich das Gesundheitszeugnis von einem praktischen Arzt ausstellen zu lassen. Bei Letzterem muss aus diesem Zeugnis hervor gehen, dass es zur Vorlage beim Amt für öffentliche Ordnung bestimmt ist. Es muss beinhalten, dass Sie in psychischer und physischer Hinsicht zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet sind.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass von hier nur Originale oder beglaubigte Kopien berücksichtigt werden können. Bei Bedarf wird die Beglaubigung einer Kopie bei Vorlage des Originals auch von hier vorgenommen.

Bitte achten Sie darauf, dass das Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis am Tag der Anmeldeschlussfrist nicht älter als drei Monate sein dürfen.

Ihren Antrag reichen Sie bitte unter oben genannter Adresse, bei uns, dem Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, per Post oder persönlich ein.

Der Anmelde- und Annahmeschlusstag für alle einzureichende Unterlagen ist jeweils:
- der 15. Januar für die Kenntnisüberprüfung im März und
- der 15. August für die Kenntnisüberprüfung im Oktober.

Falls Gesundheitszeugnisse und bzw. oder polizeiliche Führungszeugnisse hier eingehen sollten, die an den vorbenannten Anmeldeschlusstagen älter als 3 Monate sind, können diese nicht von hier anerkannt werden und müssten zur Erlangung der Erlaubnis jeweils noch einmal neu von Ihnen beantragt werden, wodurch Ihnen erneut Kosten entstehen würden.

Am Tag der Anmeldeschlussfrist müssen uns Ihre gesamten erforderlichen Unterlagen vorliegen. Unterlagen die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr für die jeweils nächstmögliche Kenntnisüberprüfung berücksichtigt werden.

Die schriftliche Kenntnisüberprüfung findet jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Eien Wiederholung der Prüfung ist mehrmals möglich.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages (Antragsbearbeitung = Beginn der Bearbeitung ist der Eingang bei uns, mit Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen) werden bei uns, dem Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, sowie auch separat beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Gebühren erhoben.

Bei uns fallen diese für die Erteilung der Erlaubnis, Ablehnung des Heilpraktikerantrages, Rücknahme des Heilpraktikerantrages etc. an. ...

Adresse:
Amt für öffentliche Ordnung
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 -2 16 - 17 80
Telefax: 07 11 -2 16 - 28 00
E-mail: sicherheit@stuttgart.de

Ansprechpartner: Herr Gottwald


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