Ansprechpartner  Form der Überprüfung  Unterlagen 
Frau Hartmann
Obere Königsstr. 3
34117 Kassel
Büro: 11. Stock, Zi. 1105
Telefon: 0561 / 787-5364
Telefax: 0561 / 787-5233
waltraud.hartmann@stadt-kassel.de  
Herr Dr. Schimmelpfennig
Obere Königsstr. 3
34117 Kassel
Büro: 9. Stock, Zi. 901
Telefon: 0561 / 787-5381
Telefax: 0561 / 787-5233
markus.schimmelpfennig@stadt-kassel.de  
schriftliche (28 Fragen multiple-choice) und mündliche Überprüfung

Termine: Jeweils 3. Mittwoch im März und 2.Mittwoch im Oktober  
Führungszeugnis; Lebenslauf mit Lichtbild; Personalausweiskopie; Erklärung, dass kein Strafverfahren läuft; Schulzeugnis (mind. Hauptschulabschluss); ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate) 



Wie kann man Heilpraktiker/in für Psychotherapie werden?

Der Antrag muss beim Ordnungsamt gestellt werden. Die Ansprechpartnerin ist Frau Schröder, Tel. 0561/7873128. Vom Gesundheitsamt kann eine Liste der erforderlichen Unterlagen angefordert werden, die zusammen mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Die Überprüfung durch das Gesundheitsamt kostet insgesamt ca. 600 Euro Gebühren.


Auszug aus den Informationen vom Gesundheitsamt Kassel:

"Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ("Kleiner Heilpraktikerschein")

Einen Sonderfall der Heilpraktikererlaubnis stellt die eingeschränkte Erlaubnis zur begrenzten Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie dar (sog. "Kleiner Heilpraktikerschein", Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie). Das Antragsverfahren und die Überprüfungsmodalitäten sind die gleichen wie beim sog. Vollheilpraktiker. Die eingeschränkte Erlaubnis berechtigt jedoch nur zur Ausübung der Psychotherapie, andere heilkundliche Verfahren dürfen von diesen Heilpraktiker/innen nicht angewendet werden. Aufgrund der eingeschränkten Tätigkeitsmöglichkeiten ist auch die Überprüfung eingeschränkt. Sie besteht zwar auch aus einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung. Die schriftliche Überprüfung besteht aber aus lediglich 28 Fragen, für die 55 Minuten Zeit zur Verfügung stehen, während der Voll-Heilpraktiker seine 60 Überprüfungsfragen in zwei Stunden bearbeiten muss.
Wichtig ist auch der Unterschied, dass beim Psycho-HP je nach Vorlage vorbestehender Qualifikationsnachweise auf die Durchführung einer schriftlichen oder sogar der gesamten Überprüfung verzichtet werden kann. Diplom-Psychologen/innen erhalten die Erlaubnis zur eingeschränkten Ausübung der Heilkunde allein aufgrund ihres Psychologiediploms ohne jede weitere Überprüfung durch das Gesundheitsamt."

Zur Heilpraktikerausbildung Psychotherapie Kassel

 Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung:

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