Ansprechpartner    Form der Überprüfung  Unterlagen 
Gesundheitsamt Oldenburg
Frau Konik
Tel.: 0441-2358623
geprüft wird in Lüneburg
 
Gesundheitsamt Lüneburg
Frau Mayer-Siewert
Tel.: 04131-153248
Frau Fiemeyer
Tel.: 04131-153246  
schriftliche (28 Fragen multiple-choice) und mündliche Überprüfung (ca. 45 Minuten)

Termine: Jeweils 3. Mittwoch im März und 2.Mittwoch im Oktober  
Führungszeugnis; Lebenslauf mit Lichtbild; Personalausweiskopie; Erklärung, dass kein Strafverfahren läuft; Schulzeugnis (mind. Hauptschulabschluss); ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate)  

Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie beabsichtigen, bei der Stadt Oldenburg (Oldb) eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zu beantragen. Neben dem formlosen Antrag, aus dem hervorgehen muss, in welchem Bezirk Sie Ihre Tätigkeit ausüben möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. ein tabellarischer Lebenslauf,

2. eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch,

3. eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite), des Reisepasses oder ein Staatsangehörigkeitszeugnis,

4. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf,

5. eine Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,

6. eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Ihnen wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt,

7. eine Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem HPG beantragt wurde,

8. ein Nachweis darüber, dass Sie mindestens die Hauptschule abgeschlossen haben.

Falls Sie lediglich auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig werden möchten, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

9. eine beglaubigte Kopie der Diplom-Urkunde und des Diplom-Zeugnisses als Psychologe/Psychologin,

10, eine Erklärung, dass Sie ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein wollen und

11. Fort- und Weiterbildungsunterlagen (soweit vorhanden).

Die Erteilung und Ablehnung der Heilpraktikereriaubnis ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt zurzeit 700,00 €. Die Gebühr enthält soweit erforderlich die Kosten für den Gutachterausschuss.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten oder telefonisch unter 04411235-3076 und 235-2622 zur Verfügung.

Hinweis:

1. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird die Bereitschaft, sich der Kenntnisprüfung vor dem Gutachterausschuss Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie umgehend zu unterziehen, bekundet.

2. Der/die Antragsteller/-in müssen davon ausgehen, spätestens 6 Wochen vor dem Termin für die Kenntnisprüfung geladen zu werden.

3. Die Ladung zu dem jeweiligen Termin ist verbindlich.

4. Eine Nichteinhaltung des genannten Termins führt dazu, dass wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht die Unterlagen zu unserer Behörde zurückgeleitet werden, verbunden mit der Empfehlung, den Antrag zurückzuweisen. Die durch eine Nichtteilnahme an einer Überprüfung entstehenden Kosten werden Ihnen in jedem Fall in Rechnung gestellt.

Stadt Oldenburg (Oldb)
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Gewerbeangelegenheiten -

Hier Merkblatt als Download > Infoblatt zur Überprüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie in Oldenburg [403 KB]

Hier zur Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie in Oldenburg

 Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung:

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