Sehen Sie hier Informationen zum Erlaubnisverfahren zur Zulassung zur Heilpraktikerüberprüfung für Psychotherapie am Gesundheitsamt Stuttgart:


Informationsblatt Gesundheitsamt Stuttgart für die Heilpraktikerüberprüfung Psychotherapie

Erteilung zur Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Erlaubnisverfahren
Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart erteilt die Erlaubnis als Heilpraktiker für den Bereich der Stadt Stuttgart. Zunächst gilt das Wohnortprinzip (1. Wohnsitz). Wer beabsichtigt, sich als Heilpraktiker in diesem Bereich niederzulassen, kann einen Antrag für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beim Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart, stellen.

Dort kann auch ein entsprechener Info-Brief angefordert werden (Tel. 0711/216-1780). Der eingereichte Antrag gilt für den nächstfolgenden Überprüfungstermin.

  Mit dem formlosen schriftlichen Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
  1. Kurzgefaßter Lebenslauf
  2. Personalausweis (beidseitige Kopie)
  3. das Abschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie) einer Hauptschule oder höheren Schule
  4. ein ärztliches Attest, welches zum Tag der Anmeldeschlussfrist nicht älter als 3 Monate sein darf und aus dem hervorgeht, daß der Antragssteller in physischer und psychischer Hinsicht geeignet ist, die Tätigkeit eines Heilpraktikers auszuüben
  5. ein Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (Belegart 0), welches zum Tag der Anmeldeschlussfrist nicht älter als 3 Monate sein darf
  6. eine Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
  7. Bescheinigungen und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen und einschlägige Berufserfahrung, sofern vorhanden.

Überprüfung
Eine Vorbedingung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragsstellers durch das Gesundheitsamt Stuttgart. Diese wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

Die schriftliche Überprüfung findet jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Sie besteht zurzeit aus 28 Multiple-Choice-Fragen, von denen 75% innerhalb von 56 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung.

Die mündliche Überprüfung wird in den Wochen nach der schriftlichen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel ca. 45 Minuten.

Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich. Nach dreimaliger erfolgloser Überprüfung wird jedoch geprüft, ob weitere Anträge wegen mangelnder Eignung zugelassen werden können. Wer die mündliche Überprüfung nicht bestanden hat, muß bei Wiederholung erneut an einer schriftlichen Überprüfung teilnehmen.

  Inhalte der Überprüfungen
  1. Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen sowie körperlicher Krankheitsbilder, die psychische Symptome hervorrufen können.
  2. Psychopathologie.
  3. Abgrenzung heilkundlicher Tätlichkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich gegenüber den heilkundlichen Behandlungen, welche Ärzte und allgemeinen Heilpraktikern vorbehalten sind.
  4. Gängige psychotherapeutische Verfahren mit Indikation und Kontraindikation.
  5. Der Bewerber muß die Befähigung besitzen, Klienten entsprechend der Diagnosen psychotherapeutisch zu behandeln. Psychotherapie ist definiert als eine mittels anerkanntem psychotherapeutischem Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert.
Wir weisen darauf hin, dass Ausbildungsnachweise zwar keine Voraussetzung einer Zulassung zur Kenntnisüberprüfung darstellen, andererseits sind nach den neuesten Ausführungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg Voraussetzungen für eine Befähigung Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt. Weiterhin setzt die Befähigung Grundkenntnisse in den wissenschaftlichen anerkannten Psychotherapieverfahren voraus.

  Allgemein gültige Kriterien an Psychotherapieverfahren sind:
  1. Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewandten Methode.
  2. Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewandten Methode.
  3. Therapieerfahrung unter Supervision.
  4. Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden).
  5. Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren beinhalten.
  6. Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen.
(Anmerkung: Unter bestimmten Voraussetzungen erfüllen unsere Heilpraktikerausbildung Psychotherapie + Integrierende Psychotherapieausbildung diese Kriterien - nähere Informationen gern auf Anfrage.)


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