Sehen Sie hier Informationen zum Erlaubnisverfahren zur Zulassung zur Heilpraktikerüberprüfung für Psychotherapie am Gesundheitsamt Stuttgart:
Informationsblatt Gesundheitsamt Stuttgart für die Heilpraktikerüberprüfung Psychotherapie
Erteilung zur Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Erlaubnisverfahren
Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart erteilt die Erlaubnis als Heilpraktiker für den Bereich der Stadt Stuttgart. Zunächst gilt das Wohnortprinzip (1. Wohnsitz). Wer beabsichtigt, sich als Heilpraktiker in diesem Bereich niederzulassen, kann einen Antrag für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beim Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart, stellen.
Dort kann auch ein entsprechener Info-Brief angefordert werden (Tel. 0711/216-1780). Der eingereichte Antrag gilt für den nächstfolgenden Überprüfungstermin.
Mit dem formlosen schriftlichen Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
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Überprüfung
Eine Vorbedingung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragsstellers durch das Gesundheitsamt Stuttgart. Diese wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die schriftliche Überprüfung findet jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Sie besteht zurzeit aus 28 Multiple-Choice-Fragen, von denen 75% innerhalb von 56 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung.
Die mündliche Überprüfung wird in den Wochen nach der schriftlichen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel ca. 45 Minuten.
Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich. Nach dreimaliger erfolgloser Überprüfung wird jedoch geprüft, ob weitere Anträge wegen mangelnder Eignung zugelassen werden können. Wer die mündliche Überprüfung nicht bestanden hat, muß bei Wiederholung erneut an einer schriftlichen Überprüfung teilnehmen.
Inhalte der Überprüfungen
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Allgemein gültige Kriterien an Psychotherapieverfahren sind:
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