Mündlichen Überprüfung zur Heilpraktikerin Psychotherapie in Aurich 12/2008

Mündliche Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie vorm Gesundheitsamt Aurich (Ostfriesland) 12/2008:

Anwesend waren zwei Prüferinnen (eine Psychiaterin und eine Therapeutin) und der Leiter des Gesundheitsamtes als Beisitzer.

Auch unter Abwägung einer gewissen kühl-neutralen Atmosphäre, die einer Prüfung/ Überprüfung angemessen sein mag, und in dem Bewusstsein, dass man als Prüfling damit umzugehen hat, schien mir das Verhalten der Prüferinnen, insbesondere der Psychiaterin, über dieses akzeptable Maß hinaus demoralisierend. Eine Erfahrung, die, wie im Austausch zu vernehmen war, auch Mitprüflinge an diesem Tage mit diesen beiden Prüferinnen machten. Die von mir wahrgenommene Tendenz entwickelte sich darüber, dass meine vollständig akzeptablen Antworten „Unstrukturiertes und strukturiertes Interview“, „Befundschema“ und „Anamnese“ (teils in detaillierter Ausführung, auf die Frage nach Methoden der Diagnosefindung) nicht als vollwertig anerkannt wurden, und gipfelte in eindeutig fehlerhaften Beurteilungen, wie der zu meiner Antwort auf die Frage nach den Nebenwirkungen atypischer Neuroleptika (Neuroleptika neuerer Generation). Meine wahrheitsgemäße Antwort: „Mögliche Stoffwechselstörungen und Übergewicht als Folge“ wurde von der Psychiaterin als „falsch“ bewertet, ist aber (wie allen seriösen, relevanten und fundierten Quellen zu entnehmen) objektiv absolut richtig. Ebenso verhält es sich mit meiner Angabe von Lichtreizen durch „Laser“ als ein möglicher, auslösender Reizfaktor einer Hebephrenie, was ebenso als „falsch“ von der Psychiaterin verworfen wurde. Nicht nur wurden uns diese Fachantworten in unserem Kurs vermittelt, sondern sie finden sich, wie bereits erwähnt, auch nachlesbar in diversen Fachquellen.

Ich erhielt eine Entscheidungsfrage, bei der es um die Notfallsituation mit einer epileptischen Patientin ging. Auch in dieser wurde alles richtig Gesagte quasi ignoriert und an den Stellen, wo ich stockte, stur beharrt. Zum Ausgang eines unbehandelten Epilepsiezustands wollte man das Stichwort "Terminalschlaf" (wie bei Delirium Tremens) hören, worauf ich nie gekommen wäre. Damit war ich gescheitert!

An der Tatsache, dass mir zum Ende der Überprüfung eine zusätzliche Frage gestellt wurde, um zu einer Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen zu kommen, dokumentiert sich, dass es sich um eine sehr knappe Entscheidung handelte, bezüglich derer die erwähnten, fehl beurteilten Antworten zu rechtlich gewichtigen Faktoren hätten werden können. Allerdings fehlt mir das Geld für den wagen Gang vor Gericht. Ich werde nicht wiederholen, einerseits aus Enttäuschung, andererseits, weil mir inzwischen klar wurde, dass mir die Ausübung dieses Berufes eh nicht gelegen hätte.

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