Bildungsprämie bundesweit

Aktuell: Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es seit 1. Dezember 2008 auch die „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Bildungsscheck in NRW

Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Angebot setzt die Landesregierung neue Akzente in der beruflichen Weiterbildung. Mit dem Bildungsscheck NRW sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmer und Unternehmen die vorhandenen Angebote nutzen, bietet der Bildungsscheck NRW Weiterbildung zum halben Preis. Das Land übernimmt (zur Zeit noch) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 500 € pro Bildungsscheck). Angesprochen sind Einzelpersonen oder Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Der Bildungsscheck kann für unsere Heilpraktikerausbildung Psychotherapie eingesetzt werden, da diese als berufliche Weiterbildung zählt.  

Beim Bildungsscheck wird zwischen dem individuellen und dem betrieblichen Zugang unterschieden.

Einzelpersonen (individueller Zugang) können einen Bildungsscheck erhalten,
- wenn sie ihren Wohnsitz in NRW haben; dann kann die Arbeitsstätte auch außerhalb von Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Angebot setzt die Landesregierung neue Akzente in der beruflichen Weiterbildung. Mit dem Bildungsscheck NRW sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmer und Unternehmen die vorhandenen Angebote nutzen, bietet der Bildungsscheck NRW Weiterbildung zum halben Preis. Das Land übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 750 € pro Bildungsscheck). Angesprochen sind Einzelpersonen oder Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Der Bildungsscheck kann für unsere Ausbildungsangebote (Heilpraktikerausbildung Psychotherapie und Integrierende Therapieausbildung) eingesetzt werden, da diese als berufliche Weiterbildung zählen. Beim Bildungsscheck wird zwischen dem individuellen und dem betrieblichen Zugang unterschieden.

Einzelpersonen (individueller Zugang) können einen Bildungsscheck erhalten,
- wenn sie ihren Wohnsitz in NRW haben; dann kann die Arbeitsstätte auch außerhalb von NRW sein;
- wenn sie außerhalb von NRW wohnen. dann muss die Arbeitsstätte in NRW sein.

Unternehmen (betrieblicher Zugang) mit Sitz in NRW können den Bildungsscheck für ihre Beschäftigten mit Wohnort in oder außerhalb NRWs erhalten. Angesprochen sind Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Als zum Empfang eines Bildungsschecks berechtigte Beschäftigte im Sinne der Bildungsscheckförderung gelten:
a) Lohn- und Gehaltsempfänger bzw. -empfängerinnen,
b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind,
c) geringfügig Beschäftigte,
d) Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
e) mithelfende Familienangehörige
f) mitarbeitende Betriebsinhaber / Eigentümer in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung.
Das Land übernimmt bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.

Die genaue Adresse der Beratungsstelle in Ihrer Region und weitere Tipps erhalten Sie auf der Internetseite: www.bildungsscheck.nrw.de.



 Heilpraktiker Psychotherapie:

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